Laufende Beiträge

Kategorien

Für wen

Die Gemeindeverwaltung vergibt jährlich Beiträge für die ordentliche Tätigkeit sowie als Spesenzuschuss.
Unter laufenden Beiträgen verstehen sich alle wiederkehrenden Zuwendungen an Dritte, um deren Tätigkeit aufgrund eines entsprechenden Programms zu unterstützen.

Sachbereiche und Antragsteller

Gemäß Verordnung über die Gewährung von Beiträgen können folgende Sachbereiche berücksichtigt werden:

  • gesundheitsfördernde Maßnahmen
  • Kultur, Erziehung und Bildung
  • Sport, Erholung und Freizeit
  • Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz
  • Belange des Kultus
  • Förderung wirtschaftsbelebender Aktivitäten

Beiträge können nur an folgende Rechtssubjekte, die keine Gewinnabsicht verfolgen und ihre Tätigkeit zum Wohle der örtlichen Bevölkerung ausüben, gewährt werden:

  • private Körperschaften, Stiftungen und an andere Einrichtungen privater Natur
  • öffentliche Körperschaften
  • Vereine und Gruppen
  • Einzelpersonen, die ehrenamtlich und unentgeltlich im Interesse der Gemeindebevölkerung tätig sind

Beschreibung

So geht's

Die Anträge können auf dem zur Verfügung gestellten Formular eingereicht werden.

Was ist notwendig

Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden:

  • Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit
  • Programm für die im Bezugsjahr geplante Tätigkeit
  • Finanzierungsplan (siehe Vorlage unten)

Nicht vollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Was Sie erhalten

Alle vollständig und fristgerecht eingereichten Anträge werden dem Gemeindeausschuss unterbreitet, der unter Berücksichtigung der verfügbaren Geldmittel das Ausmaß der Zuwendung festsetzt.
Beiträge für die ordentliche Tätigkeit werden von Amts wegen ausbezahlt. Sie müssen nicht abgerechnet und dokumentiert werden.
Beiträge, die zur Spesendeckung gewährt wurden, müssen abgerechnet und dokumentiert werden, um die Auszahlung zu beantragen. Hierzu kann nachfolgendes Formular verwendet werden.

Fristen und Fälligkeiten

Die Anträge können jeweils innerhalb Oktober für das darauffolgende Jahr, sowie innerhalb Juli für das laufende Jahr eingereicht werden. Die Anträge müssen auf den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Vordrucken abgefasst werden.

Kosten

Falls die antragstellende Partei nicht von der Stempelgebühr befreit ist, eine Stempelmarke zu 16 Euro.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Keine

Dokumente

Datei

Kontakte

Finanzdienst

KATHARINA-LANZ-STRASSE 47, 39037 MÜHLBACH+39 0472 886779buchhaltung@muehlbach.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.04.2024, 08:01 Uhr